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Notizbuch exklusiv

Gruppennummer: #109051
Basisprodukte: 6103 0


Ein exklusives Notizbuch. Die Exklusivität sticht auf den ersten Blick ins Auge. Das Hardcover mit Softtouch Oberfläche und der UV-Lack verschaffen diesem Notizbuch Eleganz. Mit einem schwarzen Gummizug ist es zu verschließen. Im Inneren des Buchs befindet sich neben dem gebrandeten Kugelschreiber, der durch einen Gummizug befestigt ist, der eigentliche Notizblock.

 

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Dieser ist auf der ersten Seite individuell mit einem Namen bedruckt. Die nachfolgenden Seiten sind reinweiß und zum Beschreiben vorgesehen. Der Rücken des Notizblocks ist mit einem Gewebestreifen eingefasst und als Schweizer Broschur nicht mit dem Cover verbunden. Die letzte Seite des Notizblockes ist vollflächig mit der Innensseite des Umschlags verklebt. Diese hochwertige Bindung verbessert das Aufschlagen der Broschur.

Verwendetes Papier
Block: 100g Natureline Basic (FSC-zertifiziert), weiss Umschlag: 4x 300g White Design
Verwendetes Format
12,5 x 22,5 cm
Seitenumfang
50
Verwendete Veredelung
Cellophanierung Samt; beidseitig, UV-Lack Glanz, partiell
Verwendetes Zubehör

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Tags

Schwarz, Rot, Strategy, hochwertig, individuell, personalisiert, Name, persönlich, Übergabe, Notizbuch, Notizblock, Gummizugschnüre, Kugelschreiber, Block, Notizen, Softtouch, Samt, Verschluss

[ { "@entryid":"1-86B2AE3DECA49132C12585B400479116", "FaAgbImpressum":"", "ID":1, "FaAdresseBasis":"Druckbetrieb Lindner GmbH & Co. KG
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\r\n55130 Mainz
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\r\nHandelsregister Amtsgericht Mainz
\r\nUmsatzsteuer-Identifikationsnummer gem\u00E4\u00DF \u00A727 a Umsatzsteuergesetz: DE328355224
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\r\nGesch\u00E4ftsf\u00FChrer: Thomas Lindner
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\r\nHandelsregister Amtsgericht Mainz
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\r\n\r\n2.Nachtr\u00E4gliche \u00C4nderungen der vertraglichen Leistung auf Veranlassung des Auftraggebers einschlie\u00DFlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachtr\u00E4gliche \u00C4nderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringf\u00FCgiger, aber nicht beanstandungsf\u00E4higer Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

\r\n\r\n3. Soweit Skizzen, Entw\u00FCrfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabz\u00FCge, \u00C4nderung angelieferter\/\u00FCbertragener Daten und \u00E4hnliche Vorarbeiten, welche nicht Gegenstand des Auftrags sind, vom Auftraggeber veranlasst sind, werden diese gesondert berechnet.

\r\n\r\n4.Bei Auftr\u00E4gen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdr\u00FCckliche Vereinbarung getroffen wurde.", "FaAgbgeltungsbereich":"Diese Allgemeinen Gesch\u00E4fts-, Zahlungs-und Lieferungsbedingungen (AGB) gelten f\u00FCr alle Gesch\u00E4ftsbeziehungen mit Unternehmern (\u00A7 14 BGB), juristischen Personen des \u00F6ffentlichen Rechts oder \u00F6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00F6gen. Entsprechende Auftr\u00E4ge werden ausschlie\u00DFlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgef\u00FChrt; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdr\u00FCcklich widersprechen. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.", "FaAgbZahlungen":"1. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Falls keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, berechnen wir f\u00FCr Neukunden eine Anzahlung von 50% (nonDE 90%). Bei Warenwerten \u00FCber 1.500 Euro wird mit Beauftragung eine Bonit\u00E4tspr\u00FCfung durchgef\u00FChrt und ggf ebenfalls eine Vorauszahlung von bis zu 100% verlangt. Nicht einhalten der Zahlungsziele f\u00FChrt zum sofortigen Produktionsstopp. Die Kostenabrechnung erfolgt wie Punkt VI. Beanstandungen \/ Gew\u00E4hrleistungen.\r\nEine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die F\u00E4lligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.

\r\n2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskr\u00E4ftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zur\u00FCckbehaltungsrecht aus\u00FCben. Dies gilt nicht f\u00FCr etwaige auf Fertigstellungs- oder M\u00E4ngelbeseitigungskosten gerichtete Anspr\u00FCche des Auftraggebers.

\r\n\r\n3. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erf\u00FCllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsf\u00E4higkeit des Auftraggebers gef\u00E4hrdet wird, so kann der Auftragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entf\u00E4llt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit f\u00FCr sie geleistet ist. \u00A7 321 II BGB bleibt unber\u00FChrt. \r\nDer Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verh\u00E4ltnis einen f\u00E4lligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm geb\u00FChrende Leistung bewirkt wird. \u00A7 273 III BGB bleibt unber\u00FChrt.

\r\n\r\n4. Zahlt der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschlie\u00DFlich der Kosten gem. Ziffer II (\u201EPreise, Vertragsschluss\u201C) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in H\u00F6he von 9 Prozentpunkten \u00FCber dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Anspr\u00FCche wird hierdurch nicht \r\nausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer au\u00DFerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in H\u00F6he von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begr\u00FCndet ist.", "FaAgbLeistungen":"1. Lieferfristen werden sp\u00E4testens bei Vertragsschluss individuell vereinbart. Sofern dies nicht geschieht, gelten insoweit die gesetzlichen Regelungen..

\r\n\r\n2. Der Auftragnehmer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies unter Ber\u00FCcksichtigung der Gebote von Treu und Glauben gem\u00E4\u00DF \u00A7 242 BGB angemessen ist. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn
\r\n- Teillieferungen f\u00FCr den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar sind und
\r\n- die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt bleibt.
\r\nDie dem Auftraggeber zustehenden Rechte\/Anspr\u00FCche wegen einer insoweit vom Auftragnehmer zu vertretenden Pflichtverletzung bleiben unber\u00FChrt. \r\n

\r\n\r\n3. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr des zuf\u00E4lligen Untergangs und der zuf\u00E4lligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber \u00FCber, sobald die Sendung an die den Transport durchf\u00FChrende Person \u00FCbergeben worden ist..

\r\n\r\n4. Verz\u00F6gert der Auftragnehmer die Leistung, so kann der Auftraggeber nur dann unter den Voraussetzungen des \u00A7 323 BGB zur\u00FCcktreten, wenn die Verz\u00F6gerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Abs. 5 bleibt unber\u00FChrt. Eine \u00C4nderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

\r\n\r\n5. Vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Betriebsst\u00F6rungen von vor\u00FCbergehender Dauer \u2013 sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers \u2013, insbesondere Streiks, Aussperrungen sowie alle F\u00E4lle h\u00F6herer Gewalt, berechtigen den Auftraggeber nur dann zum R\u00FCcktritt vom Vertrag, wenn ihm ein weiteres Festhalten am Vertrag objektiv \r\nnicht zugemutet werden kann, andernfalls verl\u00E4ngert sich die Lieferfrist um die Dauer der durch die St\u00F6rung verursachten Verz\u00F6gerung. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen F\u00E4llen ausgeschlossen.\r\n

\r\n\r\n6. Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenst\u00E4nden ein Zur\u00FCckbehaltungsrecht gem\u00E4\u00DF \u00A7 369 HGB bis zur vollst\u00E4ndigen Erf\u00FCllung aller f\u00E4lligen Forderungen aus der Gesch\u00E4ftsverbindung zu.

\r\n\r\n7. Bei Auftr\u00E4gen, bei denen eine im Voraus festgelegte Gesamtauftragsmenge in gesondert durch den Auftraggeber abzurufenden und zu zahlenden Raten geliefert werden soll (Abrufauftr\u00E4ge), ist der Auftraggeber, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsschluss zur Abnahme der gesamten dem Abrufauftrag zugrunde liegenden Auftragsmenge verpflichtet. Die Abrufpflicht des Auftraggebers stellt eine Hauptpflicht dar. Ist die Abnahme der Gesamtauftragsmenge nicht innerhalb der Abnahmefrist erfolgt, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach seiner Wahl entweder
\r\n- die Restmenge zu liefern und Zahlung des ausstehenden Teils des Kaufpreises zu verlangen,
\r\n- die Restmenge auf Kosten des Auftraggebers einzulagern oder
\r\n- dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abnahme der Restmenge zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist nach \u00A7 323 BGB vom Vertrag zur\u00FCckzutreten. \r\nWeitere Rechte des Auftragnehmers, wie das Recht auf Schadensersatz, bleiben unber\u00FChrt.\r\n", "FaAgbEigentumsvorbehalt":"1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollst\u00E4ndigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Diese Ware darf vor vollst\u00E4ndiger Bezahlung weder an Dritte verpf\u00E4ndet, noch zur Sicherheit \u00FCbereignet werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverz\u00FCglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die dem Auftragnehmer geh\u00F6rende Ware erfolgen.

\r\n\r\n2. Zur Weiterver\u00E4u\u00DFerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgem\u00E4\u00DFen Gesch\u00E4ftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterver\u00E4u\u00DFerung hiermit an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. \r\n

\r\n\r\n3. \u00DCbersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Auftragnehmers um mehr als 10 %, so wird der Auftragnehmer \u2013 auf Verlangen des Auftraggebers \u2013 Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.

\r\n\r\n4. Bei Verarbeitung oder Umbildung der vom Auftragnehmer gelieferten und in dessen Eigentum stehenden Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gem\u00E4\u00DF \u00A7 950 BGB anzusehen und beh\u00E4lt in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Verarbeitung oder Umbildung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil \r\nin H\u00F6he des Rechnungswerts (Faktura-Endbetrag inkl. MwSt.) der Vorbehaltsware beschr\u00E4nkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum. \r\n", "FaAgbBeanstandungen":"1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgem\u00E4\u00DFheit der Ware sowie etwaiger zur Korrektur \u00FCbersandter Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverz\u00FCglich zu pr\u00FCfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferkl\u00E4rung\/Fertigungsreiferkl\u00E4rung auf den Auftraggeber \u00FCber, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die \r\nDruckreiferkl\u00E4rung\/Fertigungsreiferkl\u00E4rung anschlie\u00DFenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt f\u00FCr etwaige sonstige Freigabeerkl\u00E4rungen des Auftraggebers.\r\n

\r\n\r\n2. Offensichtliche M\u00E4ngel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte M\u00E4ngel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gew\u00E4hrleistungsanspruchs ausgeschlossen.

\r\n\r\n3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zun\u00E4chst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und\/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schl\u00E4gt die Nacherf\u00FCllung fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Verg\u00FCtung (Minderung) oder R\u00FCckg\u00E4ngigmachung des Vertrags (R\u00FCcktritt) verlangen.
\r\n\r\nBei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zun\u00E4chst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und\/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schl\u00E4gt die Nacherf\u00FCllung fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Verg\u00FCtung (Minderung) oder R\u00FCckg\u00E4ngigmachung des Vertrags (R\u00FCcktritt) verlangen.

\r\n\r\n5. Fertigungstoleranzen
\r\nBei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren k\u00F6nnen \u00FCbliche Farbabweichungen<\/a> vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt f\u00FCr den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt.
\r\nStandabweichungen, Fertigungstoleranzen die von +\/- 1,5 mm in der Fertigung entstehen, stellt keinen Sachmangel da.

\r\n\r\n6. Zulieferungen (insbesondere Datentr\u00E4ger, \u00FCbertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Pr\u00FCfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht f\u00FCr die technische Eignung von Zulieferungen zur ordnungsgem\u00E4\u00DFen Erf\u00FCllung des Auftrags, soweit die mangelnde Eignung einem sorgf\u00E4ltig \r\nhandelnden Auftragnehmer erkennbar werden muss. Bei Daten\u00FCbertragungen hat der Auftraggeber vor \u00DCbersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme f\u00FCr Computerviren einzusetzen.\r\n

\r\n\r\n7. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage k\u00F6nnen nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erh\u00F6ht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.

\r\n\r\n8. Auftragsk\u00FCndigung und Kosten nach schriftlicher K\u00FCndigung.\r\nPremiumservice (z.B. Standvorlage ) und bereits gelieferte Bestellungen werden in voller H\u00F6he gem\u00E4\u00DF der Auftragsbest\u00E4tigung in Rechnung gestellt. Weitere Kosten nach Auftragsfortschritt:\r\n15 % der Kosten des Auftragswertes gem\u00E4\u00DF der Auftragsbest\u00E4tigung bis 3 AT nach Versand der Auftragsbest\u00E4tigung.
\r\n50% der Kosten gem\u00E4\u00DF der Auftragsbest\u00E4tigung bis 3 AT vor Druckfreigabe. \r\n100% der Kosten gem\u00E4\u00DF der Auftragsbest\u00E4tigung nach Druckfreigabe mit zur Verf\u00FCgungsstellung des Auftragsgegenstandes. Kosten nach Auftragsfortschritt gem\u00E4\u00DF der Auftragsbest\u00E4tigung nach Ablauf von 12 Monaten nach Beauftragung bei keinem Auftragsfortgang. Im \u00DCbrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.", "FaAgbHaftung":"1. Der Auftragnehmer haftet
\r\n- f\u00FCr die schuldhafte Verletzung des Lebens, des K\u00F6rpers oder der Gesundheit und
\r\n- f\u00FCr vors\u00E4tzlich oder grob fahrl\u00E4ssig verursachte sonstige Sch\u00E4den,
\r\nauch wenn die Pflichtverletzung auf entsprechend schuldhaftem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erf\u00FCllungsgehilfen beruht.

\r\n\r\n\r\n2. 2. Der Auftragnehmer haftet ferner bereits bei leicht fahrl\u00E4ssiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch seine gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00FCllungsgehilfen. \r\nWesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erf\u00FCllung die ordnungsgem\u00E4\u00DFe Durchf\u00FChrung des Vertrags \u00FCberhaupt erst erm\u00F6glicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gef\u00E4hrdet und auf deren Einhaltung Auftraggeber vertrauen d\u00FCrfen. Die Haftung des Auftragnehmers nach Satz 1 ist in den F\u00E4llen leichter Fahrl\u00E4ssigkeit auf den \r\nvorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

\r\n\r\n3. Der Auftragnehmer haftet schlie\u00DFlich
\r\n- bei arglistig verschwiegenen M\u00E4ngeln und \u00FCbernommener Garantie f\u00FCr die Beschaffenheit der Ware sowie
\r\n- bei Anspr\u00FCchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

\r\n\r\n4. Im \u00DCbrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.", "FaAgbperiodischesArbeiten":"Vertr\u00E4ge \u00FCber regelm\u00E4\u00DFig wiederkehrende Arbeiten k\u00F6nnen mit einer Frist von 3 Monaten gek\u00FCndigt werden. ", "FaAgbUrheberrecht":"Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausf\u00FChrung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Anspr\u00FCchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.", "FaAgbImpressum":"Der Auftragnehmer kann auf den Vertragszeugnissen in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur schriftlich verweigern, wenn er hieran ein \u00FCberwiegendes Interesse hat.", "FaAgbGerichtsstand":"1. Erf\u00FCllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des \u00F6ffentlichen Rechts oder \u00F6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00F6gen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, f\u00FCr alle sich aus dem Vertragsverh\u00E4ltnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverh\u00E4ltnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

\r\n2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der \u00FCbrigen Bestimmungen nicht ber\u00FChrt.\r\n", "FaAgbVerjaehrung":"M\u00E4ngelanspr\u00FCche des Auftraggebers verj\u00E4hren mit Ausnahme der unter Ziffer VII. 1. genannten Schadensersatzanspr\u00FCche und solcher aus dem Produkthaftungsgesetz in einem Jahr beginnend mit der (Ab-)Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder soweit er eine Garantie f\u00FCr die Beschaffenheit der Sache \u00FCbernommen hat. ", "FaAgbHandelsbrauch":"Im kaufm\u00E4nnischen Verkehr gelten die Handelsbr\u00E4uche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde. ", "FaAgbArchivierung":"Dem Auftraggeber zustehende Produkte, Materialien und Daten werden vom Auftragnehmer nur nach ausdr\u00FCcklicher Vereinbarung und gegen besondere Verg\u00FCtung \u00FCber den Zeitpunkt der \u00DCbergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erf\u00FCllungsgehilfen hinaus archiviert. Eine etwaige Versicherung hat bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.", "FaAgbRechteDritter":"Der Auftraggeber versichert, dass durch seine Auftragsvorgaben, insbesondere durch von ihm gelieferte Vorlagen, Rechte Dritter, z. B. Urheber-, Kennzeichen-oder Pers\u00F6nlichkeitsrechte, nicht verletzt werden. Der Auftraggeber stellt insoweit den Auftragnehmer von s\u00E4mtlichen Anspr\u00FCchen Dritter einschlie\u00DFlich der Kosten der Rechtsverteidigung und\/oder Rechtsverfolgung vollumf\u00E4nglich frei, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass ihm ein Verschulden nicht zur Last f\u00E4llt und er allen ihm obliegenden Sorgfalts- und Pr\u00FCfungspflichten nachgekommen ist. " } ]

8047/18.221.239.148/8/